Stationäre Kurzabklärung
Eine Zuweisung als Kurzabklärung ermöglicht eine zeitlich konzentrierte, interdisziplinäre, ausführliche Abklärung von Patienten/Patientinnen; Spezialuntersuchungen werden dabei bereits vor Eintritt organisiert. Eine kurzstationäre Abklärung ist dann indiziert, wenn eine rein ambulante Abklärung aus krankheitsbedingten, organisatorischen oder technischen Gründen nicht effizient durchgeführt werden kann.
Stationäre Zuweisung
Tel. Dienst-OA |
+41 632 77 88 (08:00 Uhr bis 18:00 Uhr) |
Postadresse |
Ärztliche Leitung, KAIM, Inselspital, 3010 Bern |
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bettendispokaim@ insel.ch |
Online |